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Präsentation zur Flurbereinigung Horhausen-Krunkel-Willroth

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Weiter Infos gibt es auch unter www.landentwicklung.rlp.de

 

Infoabend über Flurbereinigung – viele Vorteile für alle Beteiligten! Räte informierten sich!

GÜLLESHEIM. „Integrierte ländliche Entwicklung: Welchen Beitrag kann die Bodenordnung leisten?“ Unter dieser Überschrift stand eine Informationsveranstaltung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Westerwald Osteifel (Sitz Montabaur), zu der die Verbandsgemeindeverwaltung Flammersfeld die Ortsbürgermeister und die Räte aus dem Raum Horhausen in den Dorfgemeinschaftsraum nach Güllesheim eingeladen hatte. Als fachkundige Referenten konnte Bürgermeister Josef Zolk den Leiter der Abteilung „Landentwicklung Westerwald“, Werner Nick, sowie die Gruppenleiter „Entwicklung ländlicher Raum“, Manfred Gerner, von der Dienststelle in Mayen, begrüßen. Auch Bauamtleiter Martin Fischbach und weitere Verwaltungsmitarbeiter nahmen an dem Infoabend teil.

In seinen einleitenden Worten unterstrich Bürgermeister Josef Zolk die große Bedeutung der Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raums. Dabei wies er auch auf das Regionalmanagement (ILEK, VG Puderbach, Dierdorf und Flammersfeld) hin, in dem die Bodenordnung ein Leitprojekt sei. Weiter machte der Bürgermeister auch auf die erhöhten Fördermöglichkeiten aufmerksam, die sich durch ILEK ergeben würden.

Gruppenleiter Manfred Gerner informierte, dass Schwerpunkte aus agrarstruktureller Sicht die Bereiche Berzhausen/Seelbach/Seifen sowie der Raum Burglahr/Oberlahr/Bürdenbach/Güllesheim/Pleckhausen/Horhausen seien. In großen Teilen der Verbandsgemeinde (Raum Flammersfeld) wurden bereits Bodenordnungsverfahren erfolgreich abgewickelt; in den Gemeinden Selbach und Berzhausen haben die Flurbereinigungsverfahren gerade begonnen und die Gemeinden Oberlahr, Burglahr sowie Obersteinebach wurden schon entsprechende Beschlüsse für die Einleitung der Verfahren gefasst. In den Gemeinden des Raumes Horhausen und in Seifen stehen noch die Beschlüsse zur Flurbereinigung aus.

Weiter referierte M. Gerner über die Möglichkeiten des Flächenmanagements im ländlichen Raum (freiwilliger Nutzungstausch auf Pachtbasis, freiwilliger Landtausch und Flurbereinigung) und über die Nachteile freiwilliger Maßnahmen. Einen breiten Raum des Vortrages nahmen die Ziele einer modernen Flurbereinigung ein, die aus einem ganzheitlichen Ansatz für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums abgeleitet würden. Dabei steht an erster Stelle die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, gefolgt von der Förderung der Infrastruktur und der Förderung der Kommunalentwicklung. Weitere Ziele sind ein Flächenmanagement für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für die Wasserwirtschaft, außerdem die nachhaltige Entwicklung des Waldes (Waldverfahren) und die Förderung des ländlichen Tourismus (z.B. Wanderwege, Radwege). Am Schluss des interessanten Vortrages stand die Frage: „Wer hat was von der Flurbereinigung?“ Dies sind zum einen die Landwirte, die nach der Flurbereinigung zusammenhänge Flächen erhalten, die ihnen eine bessere und wirtschaftlichere Bewirtschaftung ermöglichen, außerdem eine verlässlichere Betriebsplanung. Für die Privateigentümer ergibt sich durch die Flurbereinigung ein Beitrag zur Werterhaltung des Grundbesitzes, klare Rechtsverhältnisse, langfristige Bewirtschaftung, Pachtsicherheit, ein Beitrag zur Bereicherung von Landschaftsbild und Erholungsfunktion sowie ein gutes Kosten-Nutzen Verhältnis.  Schließlich profitiert auch die Gemeinde von der Flurbereinigung (Verbesserung des Wegenetzes, Ausweisung von kommunalen Flächen, Katasterbereinigung, Einrichtung eines Ökokontos sowie Landschaftsgestaltung/Landschaftsbild). Die Verfahrenskosten belaufen sich erfahrungsgemäß pro Hektar auf 1.000 Euro, davon werden 85 Prozent vom Land gefördert, die restlichen 15 Prozent müssen von der „Teilnehmergemeinschaft“ (Grundstückseigentümer) aufgebracht werden. In vielen Gemeinden wurde der Eigenanteil auch aus Jagdpacht finanziert, um so einen zusätzlichen Anreiz, besonders für die Privateigentümer zu schaffen.

Einen Wermutstropfen mussten die Vertreter des DLR allerdings verkünden: Wegen der bereits vielen laufenden Verfahren könnten frühestens im Jahre 2009  die ersten Flurbereinigungsverfahren starten. Die gesamte Verfahrensdauer kann bis zu sechs Jahren betragen.

Im Anschluss an die Erläuterungen beantworteten die Referenten noch zahlreiche Fragen und es ist nun Aufgabe der einzelnen Gemeinderäte zu entscheiden, ob Flurbereinigungsverfahren beantragt werden sollen oder nicht. (sm)

Im Detail:

Auch die Gemarkungen im Raum Horhausen bestehen aus vielen kleinen Flurstücken mit unterschiedlichen Besitzern. Zwischen kleinen Ackerstücken befinden sich Wirtschaftswege und das Bewirtschaften der kleinen Flächen ist für die Landwirte betriebswirtschaftlich wenn überhaupt, kaum rentabel. In ländlichen Regionen war es üblich: wenn die Eltern sterben, erben die Kinder den Besitz zu gleichen Teilen. So führte die „Realteilung“ über die Zeit zunehmend zu einer Zerstückelung des Grundbesitzes, unter der die Landwirte heute zu leiden haben. Ein Blick auf die Katasterkarten wirkt ein Puzzle und es ist Aufgabe der Flurbereinigung, für eine neue Ordnung der Grundstücke zu sorgen. Viele Gespräche mit den Eigentümern und das Wissen um geografische Daten sind dafür Voraussetzung. (sm)

Durch die Flurbereinigung soll die Landwirtschaft zukunftsfähig  sein. Dies ist ein erklärtes Ziel solch eines Verfahrens. Auch die Räte der Gemeinden des Raumes Horhausen werden sich in den kommenden Wochen mit dem Thema beschäftigen. Der interessante Infoabend in Güllesheim zur Flurbereinigung gab hierfür den Ausschlag. Dabei waren sich alle Ortsgemeinden über den bedeutenden Stellenwert der Landwirtschaft sowie deren Zukunftssicherung einig. Unser Archivfoto entstand in Horhausen-Huf und das doch recht idyllische Motiv soll auch noch für nachfolgende Generationen Aktualität besitzen. (sm)

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